Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen die Untätigkeit der Bundesregierung gegenüber der Nutzung der Air Base Ramstein durch die US-amerikanischen Streitkräfte für die Steuerung von Drohnen im Jemen verkündet.
Die Verfassungsbeschwerde zweier Verwandter von Opfern eines Drohneneinsatzes im Jahre 2012 wurde zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt zwar die Anerkennung von grundrechtlichen Schutzpflichten der deutschen öffentlichen Gewalt für Menschen, die im Ausland von militärischen Handlungen der US-Streitkräfte betroffen sind, wenn ein hinreichender Bezug zu Deutschland besteht. In der Sache erschien dem Bundesverfassungsgericht aber die US-amerikanische Einsatzdoktrin völkerrechtlich so ausgestaltet, dass die Bundesregierung zum Schutz der Betroffenen nicht hätte einschreiten müssen.
Damit ist zwar klargestellt, dass Rechtschutz auch gegen nur mittelbare Beteiligungen deutscher Stellen an Menschenrechtsverletzungen im Ausland gesucht werden kann. Der Bundesregierung wird aber ein weiter Spielraum bei der Beurteilung der völkerrechtlichen Rechtslage eingeräumt.
Unser Kollege Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, der die Beschwerdeführer mit Unterstützung (u.a.) des ECCHR vertreten hat, ist daher skeptisch: „Eine Bundesregierung kann sich danach auch in Zukunft für ein taktisches Verhältnis zum Völkerrecht und Doppelstandards bei seiner Handhabung entscheiden, obwohl die Menschenrechte Einzelner im Ausland auf dem Spiel stehen. Über die Grenzen dieses Spielraums wird auch in Zukunft zu streiten sein.“
Die Presseerklärung des ECCHR finden Sie hier: https://www.ecchr.eu/pressemitteilung/deutschland-muss-us-drohneneinsaetze-im-jemen-nicht-verhindern/
Die Pressemitteilung und Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-059.html?nn=68112