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Rechtsgutachten zu Verbandsklagen vorgelegt

Unsere Kollegen Rechtsanwalt Baunack und Rechtsanwalt Hothneier haben im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes gutachterlich geprüft, ob der Bundesgesetzgeber ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften und Berufsverbände in Besoldungsangelegenheiten der Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen einführen darf. Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Einführung eines solchen Verbandsklagerechts rechtlich zulässig und zur Entlastung der Beschäftigten, Verwaltungen und Gerichte auch geboten ist. Die Einführung eines gewerkschaftlichen Verbandsklagerechts in Besoldungsstreitigkeiten würde den Rechtsschutz der Beschäftigten effektivieren und gleichzeitig dazu führen, dass ein Großteil der Verfahren entbehrlich werden würden. Das Rechtsgutachten ist auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbundes hier zur Verfügung gestellt: https://www.dgb.de/downloadcenter/++co++312eb8f8-81fa-11ee-9a83-001a4a160123

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Anhörung zum neuen Bundesdisziplinargesetz

Unser Kollege Rechtsanwalt Sebastian Baunack wurde am 12. Juni 2023 im Innenausschuss des Deutschen Bundestags als Sachverständiger zur Änderung des Bundesdisziplinarrechts gehört. Ziel der Gesetzesänderung soll insbesondere eine Beschleunigung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens sein, um Rechtsextremist:innen schneller aus dem Dienst entfernen zu können. Rechtsanwalt Baunack hat in der Anhörung Zweifel geäußert, ob die geplanten Änderungen des Bundesdisziplinargesetzes die gewünschten Beschleunigungseffekte haben können. Er hat auch darauf hingewiesen, dass ein Sofortvollzug einer statusverändernden Disziplinarmaßnahme gegen die Formenstrenge des Beamt:innenrechts verstoßen könnte. In seiner Stellungnahme hat Rechtsanwalt Baunack jedoch konkrete Vorschläge unterbreitet, wie das behördliche Disziplinarverfahren und auch das gerichtliche Rechtsschutzverfahren deutlich beschleunigt werden können. Diese Vorschläge zielen insbesondere darauf ab, die Stellung der Ermittlungsführer:innen zu stärken und klare Fristregelungen für den Abschluss der Verfahrensschritte einzuführen.

Die vollständige schriftliche Stellungnahme ist hier abrufbar:

https://www.bundestag.de/resource/blob/952050/afdaafee33aea9d478c1d268fff7fa56/20-4-230-C-data.pdf

Der Mitschnitt der Anhörung im Innenausschuss des Bundestags findet sich hier:

https://www.bundestag.de/parlamentsfernsehen?videoid=7554688#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTU0Njg4&mod=mediathek

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Rechtsgutachten zur Gemeinwohlorientierung in der Altenpflege vorgelegt

Die Rechtsanwält:innen unserer Kanzlei Anna Gilsbach und Sebastian Baunack haben im März 2023 ein im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstelltes Rechtsgutachten zu Handlungsmöglichkeiten des Bremer Landesgesetzgebers zur Verbesserung der Qualität in der Pflege vorgelegt. In diesem Gutachten weisen sie nach, dass es möglich ist, dass der Bremer Landesgesetzgeber eine Gemeinwohlorientierung in der Pflege gezielt fördert. Sie zeigen auch auf, welche Gesetzesänderung auf Bundesebene erforderlich sind, um den Pflegesektor gemeinwohlorientiert auszurichten und dass solche bundesgesetzlichen Neuregelungen mit dem Unionsrecht und dem Verfassungsrecht in Einklang stehen können. Außerdem erörtern sie die Möglichkeiten kommunaler Eigenbetriebe, trotz des sich aus dem SGB XI ergebenden Subsidiaritätsprinzips Pflegedienstleistungen anzubieten. Das Rechtsgutachten ist hier abrufbar: https://www.rosalux.de/publikation/id/50177

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Betriebsratswahl am BER bei Malta Air

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 22. Februar 2023 im Verfahren 4 TaBVGa 1301/22 die Beschwerde der Malta Air (vormals Ryanair) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 7. Dezember 2022 zurückgewiesen und damit den Weg für die Wahl eines Betriebsrats freigemacht, der künftig die Interessen der am Flughafen BER stationierten Beschäftigten der Malta Air vertreten soll.

Die Fluglinie hatte geltend gemacht, dass sie keine Betriebsratswahlen dulden müsse, weil sie ihren Betrieb von der irischen Ryanair-Zentrale aus steuere und daher in Deutschland kein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bestehe. Davon konnte sie das Landesarbeitsgericht aber nicht überzeugen.

Die Gewerkschaft ver.di, die die Initiative zur Einleitung von Betriebsratswahlen ergriffen hatte, wurde im einstweiligen Verfügungsverfahren von Rechtsanwalt Daniel Weidmann vertreten.

Das Neue Deutschland berichtet: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171189.luftfahrt-starterlaubnis-fuer-den-betriebsrat.html

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Dienstzeiten als Abteilungsleiter:in bei einem Ministerium der ehemaligen DDR stehen der Anerkennung von Dienstzeiten vor dem 3.10.1990 nicht in jedem Fall entgegen.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Urteil vom 12.12.2022 – VG 2 K 2021/20 – zutreffend erkannt, dass Dienstleistungen als Abteilungsleiter*in in einem Ministerium der ehemaligen DDR nicht in jedem Fall dazu führen, dass Dienstzeiten vor dem 3.10.1990 bei der Festsetzung des Ruhegehalts außer Betracht bleiben müssen.

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