dka News

Nutzung der US-Air Base Ramstein vor dem Bundesverwaltungsgericht

Am 25. November 2020 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage dreier jemenitischer Staatsangehöriger, die im Jahre 2012 zwei Angehörige durch einen US-Drohnenangriff auf ihr Dorf verloren haben. Unser Kollege Rechtsanwalt Sönke Hilbrans vertritt die Kläger, die schon vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erfolgreich waren. Sie streben an, die Bundesregierung zu verurteilten, bei der US-Regierung auf eine völkerrechtskonforme Nutzung der US-Air Base Ramstein zu dringen, damit sie und andere Zivilist*innen inm Zukunft nicht bei Drohnenangriffen zu Schaden kommen.

 

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Gewährung bezahlter Freistellung zur Kinderbetreuung während des Lockdowns durch ein Bundesministerium mitbestimmungspflichtig

Während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr waren Kitas und Schulen geschlossen. Die Kinder mussten zuhause betreut und „homeschooling“ organisiert werden. Ein Bundesministerium erließ daher ein Rundschreiben und gewährte Mitarbeiter*innen, die Kinder aufgrund der Schließungen unter 12 Jahren zuhause betreuten, zehn zusätzliche freie Tage unter Fortzahlung der Vergütung. Die nachgeordneten Bundesbehörden setzten dieses Rundschreiben in ihren Behörden um. Die Personalvertretungen wurden nicht beteiligt.

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Beamtenstrafrechtliche und Beamtendisziplinarrechtliche Expertise

Beamtinnen und Beamte sind in ihrem Dienst besonderen Belastungen und Konflikten ausgesetzt. Sie müssen sich besonders strafrechtlich verantworten, wenn ihnen Arbeitszeit-/Reisekostenbetrug, Untreue, Geheimnisverrat, Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme vorgeworfen werden. Neben das Strafverfahren tritt regelmäßig ein behördliches Disziplinarverfahren.

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Rechtgutachten erschienen zu qualitativen Anforderungen an Plankrankenhäuser

Unser Kollege Rechtsanwalt Baunack hat für die Rosa-Luxemburg-Stiftung ein Rechtgsutachten zu dem Thema ""Qualitative Anforderungen an Plankrankenhäuser – Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer" erstellt.

 

 

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Umstrittener Münchner Kommunistenprozess endet mit hohen Haftstrafen.

Der 7. Strafsenat des OLG München hat zehn Aktivist*innen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 9 Monaten und 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Angeklagte Müslüm Elma wurde auch wegen des Vorwurfs der Rädelsführerschaft in der TKP/ML verurteilt. Nach mehr als 5 Jahren Untersuchungshaft wurde der Haftbefehl gegen ihn heute durch das OLG München aufgehoben. 

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