dka News

Die Anordnung von Betriebsurlaub unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach dem Berliner PersVG

Das BVerwG hat mit Beschluss vom 9. August 2022 – BVerwG 5 P 14.21 - in einem das Berliner Personalvertretungsrecht betreffenden Beschluss festgestellt, dass die Anordnung von Betriebsurlaub in einer Dienststelle dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats unterliegt. Die Dienststelle war davon ausgegangen, dass die Anordnung eines Betriebsurlaubs mitbestimmungsfrei sei und zur Begründung darauf verwiesen, dass die Anordnung von Betriebsurlaub nach der Rechtsprechung des BAG zum BetrVG ein mitbestimmungspflichtiger Urlaubsgrundsatz sei, das PersVG Berlin jedoch Urlaubsgrundsätze nicht dem Mitbestimmungsrecht unterwerfe, sondern nur den konkreten Urlaubsplan. Der Personalrat leitete ein personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren ein, blieb jedoch vor dem VG Berlin erfolglos. Das OVG Berlin-Brandenburg hingegen anerkannte ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats. Dem folgte auch das BVerwG in seinem aktuellen Beschluss. Unser Kollege Rechtsanwalt Sebastian Baunack, der den Personalrat in allen drei Instanz vertrat, begrüßt diesen Beschluss: „Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Urlaubsplanung sorgt für einen gerechten Ausgleich der Beschäftigten und der Dienststelle. Es ist sehr wichtig, dass dieses Verfahren nun auch bei der Anordnung von Betriebsurlauben durchgeführt werden wird.“

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Rechtsanwalt Benedikt Rüdesheim zu Gast in der Deutschlandfunk-Sendung Marktplatz

Für die Verbraucher:innensendung „Marktplatz“ des Deutschlandfunks in der Ausgabe vom 23.06.2022 wurde Rechtsanwalt Benedikt Rüdesheim als Experte zum Thema „Homeoffice, Chancen und Tücken der neuen hybriden Arbeitswelt“ eingeladen. In der Sendung nimmt er zu Fragen über Rechte und Pflichten der Beschäftigten bei mobiler Arbeit Stellung. Wer die Sendung verpasst hat, kann sie hier: https://www.deutschlandfunk.de/marktplatz-23-06-2022-homeoffice-chancen-tuecken-d-neuen-hybriden-arbeitswelt-dlf-caf695ed-100.html nachhören.

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Gespräch von Jana Seppelt (ver.di) und Rechtsanwalt Sebastian Baunack (dka) zur heutigen Debatte im Abgeordnetenhaus zur Änderung des BerlHG

Heute wird das Berliner Abgeordnetenhaus über eine Veränderung des – erst im Herbst 2021 novellierte – Berliner Hochschulgesetzes debattieren. Geplant ist eine Beschränkung des Anspruches von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen in der Postdoc-Phase, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. In einem Beitrag auf youtube https://www.youtube.com/watch?v=otskcJBYAPI diskutieren Jana Seppelt (Fachbereichsleiterin Wissenschaft ver.di Berlin-Brandenburg) und Rechtsanwalt Sebastian Baunack (dka) über die Auswirkungen der geplanten Änderung

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BAG bestätigt seine Rechtsprechung: Arbeitnehmer:innen müssen Überstunden beweisen

Am 04.05.2022 hatte der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts insgesamt über drei Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, die die Auswirkungen des sog. „Stechuhr-Urteils“ des EuGH (Urteil vom 14. Mai 2019 – C 55/18 (CCOO)) auf die Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess zum Gegenstand hatten.

Das Bundesarbeitsgericht hat eine Modifizierung der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess dahingehend, dass bei einem Verstoß gegen die sich aus dem „Stechuhr-Urteil“ ergebende Verpflichtung zur Errichtung eines Arbeitszeiterfassungssystems der Arbeitgeber nachweisen muss, dass die im Einzelnen vorgetragenen Überstunden nicht von ihm veranlasst waren, abgelehnt. Damit wird es für Arbeitnehmer nicht einfacher, diese Prozesse zu gewinnen. Dennoch hat der von dka Rechtsanwälte ebenfalls am 04.05.2022 beim Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 474/21) verhandelte Rechtsstreit verdeutlicht, dass Überstundenprozesse erfolgreich geführt werden können. Aufgrund des ausführlichen Vortrags in den vorherigen Instanzen wurde unser Rechtsstreit zurück an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verwiesen. Der 5. Senat bestätigte, dass der Vortrag vom Landesarbeitsgericht nicht hinreichend berücksichtigt worden ist und mithin das Urteil des Landesarbeitsgerichts rechtsfehlerhaft war.

Wichtig ist für Überstundenprozesse daher stets, die Überstunden sorgfältig zu dokumentieren. Dies umfasst nicht nur die genauen Zeiten, sondern auch die jeweilige konkrete Veranlassung durch den Arbeitgeber. Wir beraten Sie gerne dahingehend, wie die Bezahlung von Überstunden erfolgreich eingeklagt werden kann.

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Klage gegen Polizeieinsatz bei Anti-AfD-Kundgebung eingereicht

Der Einsatz der 11. Einsatzhundertschaft bei der gegen den Landesparteitag der AfD gerichteten Kundgebung am 6. Juni 2021 hat gezeigt, dass die Versprechungen des neuen Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin nicht eingelöst wurden. Deswegen wurde heute durch die dka Rechtsanwält*innen Gilsbach und Dr. Stolle beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht.

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