Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 22. Februar 2023 im Verfahren 4 TaBVGa 1301/22 die Beschwerde der Malta Air (vormals Ryanair) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 7. Dezember 2022 zurückgewiesen und damit den Weg für die Wahl eines Betriebsrats freigemacht, der künftig die Interessen der am Flughafen BER stationierten Beschäftigten der Malta Air vertreten soll.
Die Fluglinie hatte geltend gemacht, dass sie keine Betriebsratswahlen dulden müsse, weil sie ihren Betrieb von der irischen Ryanair-Zentrale aus steuere und daher in Deutschland kein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bestehe. Davon konnte sie das Landesarbeitsgericht aber nicht überzeugen.
Die Gewerkschaft ver.di, die die Initiative zur Einleitung von Betriebsratswahlen ergriffen hatte, wurde im einstweiligen Verfügungsverfahren von Rechtsanwalt Daniel Weidmann vertreten.
Das Neue Deutschland berichtet: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171189.luftfahrt-starterlaubnis-fuer-den-betriebsrat.html