Wirtschaftsverwaltungsrecht

Zuwendungs-, Tariftreue- und Vergaberecht

Durch öffentliche Förderungen an private Träger sichert der Staat Aufgaben des Gemeinwohls. Dies gilt insbesondere für die soziale Arbeit, die politische Bildung und Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Solche Förderungen vergeben der Bund, die Länder und Gemeinden. Zwar besteht kein Anspruch auf solche öffentlichen Zuwendungen; Die Träger haben jedoch einen Anspruch auf gleichberechtigte Einbeziehung in das Auswahlverfahren. Wir beraten und unterstützen Träger der politischen Bildung oder der sozialen Arbeit sowie politische Stiftungen im Zuwendungsgewährungsverfahren und beraten sie hinsichtlich der Bedingungen der Zuwendungsnutzung. Wir beraten und vertreten die Träger dabei nicht in ihrer Arbeitgeberstellung gegenüber den bei ihnen Beschäftigten, sondern nur gegenüber den Zuwendungsgeber:innen.

Der Staat verfolgt mit der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Ziele. Auch wenn das Europarecht soziale Zielstellungen in Vergabeverfahren, insbesondere oberhalb der Schwellenwerte, einschränkt, sind arbeitsmarkt- und sozialpolitische Zielsetzungen in Vergabeverfahren weiterhin möglich. Diesen sozialen Zielen dienen die Tariftreue- und Vergabegesetze der Länder. Wir beraten und unterstützen öffentliche Auftraggeber:innen gegenüber den Bieter:innen bei der rechtskonformen Ausgestaltung solcher arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Anforderungen, insbesondere zu Tariftreue- und Mindestlohnanforderungen, aber auch zu Umwelt- und Arbeitsschutzschutzstandards und Zielen der Frauenförderung.