„Sonstiges“ Gefahrenabwehrrecht
Das Gefahrenabwehrrecht umfasst nicht nur das Polizei- und das Versammlungsrecht, sondern regelt auch die Befugnisse anderer Ordnungsbehörden als der Polizei, z.B. des Gewerbeamtes oder der Gemeinde. Wir vertreten Sie auch, wenn es z.B. um die Erlaubnis des Aufstellens von Tischen vor Ihrem Gastronomiebetrieb geht oder von Ihnen verlangt wird, die Büsche auf der Straße vor Ihrem Grundstück zu beschneiden.