Eingruppierungen

Arbeitnehmer:innen im öffentlichen Dienst erhalten eine Vergütung nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Gerade durch die Überleitung in die neuen Tarifsysteme und das Inkrafttreten der neuen Entgeltordnungen ist hier viel in Bewegung geraten. Wir beraten Sie umfassend zu Ihrer Eingruppierung und setzen Höhergruppierungsansprüche durch.

Wir beraten Sie insbesondere zu:

  • Grundsätzen der Eingruppierung und Einstufung
  • Aufbau der Entgeltordnungen
  • Bildung von Arbeitsvorgängen
  • Bestimmung der zeitlichen Anteile
  • Tariflichen Beurteilungen der Arbeitsvorgänge
  • Stufenzuordnung
  • Vorweggewährung von Stufen
  • Übergangsregelungen