Am 23. Januar 2015 findet um 19.30 Uhr im taz-Café eine Veranstaltung statt, in deren Rahmen das Zusammenwirken von Verfassungsschutz und Neonazis vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Arbeit von Informanten während des Nordirlandkonfliktes diskutiert werden sollen. Referenten sind Daniel Holder und Peer Stolle.
Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 BGB.
In einem Gastbeitrag für das Neue Deutschland zieht Rechtsanwalt Peer Stolle für den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) Bilanz der Arbeit der sächsischen Ermittlungsbehörden nach der Blockade des Neonaziaufmarsches am 19. Februar 2011 in Dresden.
Ab dem 1. Januar 2015 gilt erstmals ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Die Bundesregierung schätzt, dass etwa 3,7 Millionen Menschen davon profitieren werden. Bisher gab es lediglich in zwölf Branchen allgemeinverbindliche Mindestlöhne.
Das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV ist - so wie künftig auch nach § 1 Abs. 1 Mindestlohngesetz – MiLoG - „je Stunde“ festgelegt und knüpft damit an die vergütungspflichtige Arbeitszeit an.