Unsere Schwerpunkte

Arbeitsrecht. Sozialrecht.

Wir vertreten und beraten Arbeitnehmer:innen, etwa nach Kündigungen. Ein Schwerpunkt liegt im Öffentlichen Dienst. Außerdem unterstützen wir Betriebs- und Personalräte: Wir setzen Mitbestimmungsrechte durch und helfen bei Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen.
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Strafrecht. Öffentliches Recht.

Wir ergreifen Partei! Das Recht als Begrenzung staatlicher Macht und nicht als deren Legitimierung zu begreifen, das ist unser Grundverständnis. Das Strafrecht ist einer der schärfsten Mittel, mit dem der Staat in die Rechte von Bürger:innen eingreifen kann.
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News

Triff jetzt die richtige Entscheidung …für die Ausbildung bei uns!

Wir sind eine mittelständische Kanzlei im Prenzlauer Berg. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht, Strafrecht und Sozialrecht. Im arbeitsrechtlichen Bereich vertreten wir ausschließlich die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und beraten und vertreten Personal- und Betriebsräte sowie sonstige Gremien.

Während der dreijährigen Ausbildung vermitteln wir Dir alle Kenntnisse und Fähigkeiten, die Du benötigst, um die berufstypischen Tätigkeiten der/des Rechtsanwaltsfachangestellten kompetent und selbstständig auszuführen. Hierzu gehören die Bearbeitung des Postein- und ausgangs, die Termin- und Fristenkontrolle, die Kommunikation mit der Mandantschaft, Gerichten und Dritten, die Erstellung von Kostenrechnungen, die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und vieles mehr.

Deine fundierte Ausbildung liegt uns am Herzen, denn damit legst Du den Grundstein für Deine berufliche Zukunft und dafür möchten wir Dich bestmöglich unterstützen. Ein gutes Arbeitsklima und Wertschätzung sind für uns selbstverständlich.

Was Du mitbringen solltest:

  • Du hast den Mittleren Schulabschluss und gute Noten in Deutsch, Mathematik und Grundkenntnisse in Englisch
  • Du verfügst über ein gutes schriftliches und sprachliches Ausdrucksvermögen
  • Du hast Spaß an Organisation und Kommunikation
  • Du bringst Motivation und Lernbereitschaft für neue Aufgabengebiete mit

Was Du bei uns bekommst:

  • Eine fundierte Ausbildung, die dich auf dein zukünftiges Berufsleben optimal vorbereitet
  • Eine faire Vergütung gemäß unserem hauseigenen Tarifvertrag inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld (aktuell im 1. Lehrjahr 1.050,00 €, 2. Lehrjahr 1.100,00 €, 3. Lehrjahr 1.150,00 €)
  • 30 Tage Urlaub, Fahrtkostenerstattung, Übernahme der Kosten des Fitnessstudios bei uns im Haus, Bereitstellung von Getränken (Kaffee, Wasser, Saft)
  • Einen modernen Arbeitsplatz mit höhenverstellbarem Schreibtisch, zwei Monitoren, Headset, etc.
  • Gemeinsame Mittagspausen, Betriebsausflüge, interne Workshops zur Teambildung und Erarbeitung gemeinsamer Werte und Ziele
  • Unterstützung von Fortbildungen

 

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen, gern per E‑Mail an die folgende Adresse:

dka Rechtsanwälte Fachanwälte           

Frau Steffi Jonas  

E-Mail: jonas.personal@dka-kanzlei.de                                    

Tel. 030/446792-52

Immanuelkirchstraße 3 - 4

10405 Berlin

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Rechtsgutachten zur Gemeinwohlorientierung in der Altenpflege vorgelegt

Die Rechtsanwält:innen unserer Kanzlei Anna Gilsbach und Sebastian Baunack haben im März 2023 ein im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstelltes Rechtsgutachten zu Handlungsmöglichkeiten des Bremer Landesgesetzgebers zur Verbesserung der Qualität in der Pflege vorgelegt. In diesem Gutachten weisen sie nach, dass es möglich ist, dass der Bremer Landesgesetzgeber eine Gemeinwohlorientierung in der Pflege gezielt fördert. Sie zeigen auch auf, welche Gesetzesänderung auf Bundesebene erforderlich sind, um den Pflegesektor gemeinwohlorientiert auszurichten und dass solche bundesgesetzlichen Neuregelungen mit dem Unionsrecht und dem Verfassungsrecht in Einklang stehen können. Außerdem erörtern sie die Möglichkeiten kommunaler Eigenbetriebe, trotz des sich aus dem SGB XI ergebenden Subsidiaritätsprinzips Pflegedienstleistungen anzubieten. Das Rechtsgutachten ist hier abrufbar: https://www.rosalux.de/publikation/id/50177

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Betriebsratswahl am BER bei Malta Air

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 22. Februar 2023 im Verfahren 4 TaBVGa 1301/22 die Beschwerde der Malta Air (vormals Ryanair) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 7. Dezember 2022 zurückgewiesen und damit den Weg für die Wahl eines Betriebsrats freigemacht, der künftig die Interessen der am Flughafen BER stationierten Beschäftigten der Malta Air vertreten soll.

Die Fluglinie hatte geltend gemacht, dass sie keine Betriebsratswahlen dulden müsse, weil sie ihren Betrieb von der irischen Ryanair-Zentrale aus steuere und daher in Deutschland kein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bestehe. Davon konnte sie das Landesarbeitsgericht aber nicht überzeugen.

Die Gewerkschaft ver.di, die die Initiative zur Einleitung von Betriebsratswahlen ergriffen hatte, wurde im einstweiligen Verfügungsverfahren von Rechtsanwalt Daniel Weidmann vertreten.

Das Neue Deutschland berichtet: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171189.luftfahrt-starterlaubnis-fuer-den-betriebsrat.html

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