Pressemitteilungen und Stellungnahmen der Nebenklägervertreter Scharmer und Dr. Stolle in dem sogenannten NSU-Verfahren gegen Beate Zschäpe u. a.
Die Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Dr. Peer Stolle vertreten im Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München die Tochter und den Sohn des am 4. April 2006 in Dortmund ermordeten Kiosbesitzers Mehmet Kubasik, Gamze Kubasik und Ergün Kubasik, als Nebenkläger. Auf dieser Seite werden wir regelmäßig das Geschehen im Gerichtssaal aus unserer Sicht schildern und entsprechend kommentieren. Wir versuchen dabei möglichst tagesaktuell bzw. ggf. aus den Verhandlungspausen heraus hier unsere Bewertungen des Geschehens für Sie zu dokumentieren.
Zunächst stellte der Kollege Narin, Nebenklagevertreter im Fall Boulgarides, einen Beweisantrag, eine weitere Mitarbeiterin des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen zu hören, nämlich Frau Dr. P. aus Wiesbaden. Diese war 2006 unmittelbare Vorgesetzte des Zeugen Andreas T. Der Beweisantrag gibt an, dass Dr. P. bereits am 24.03.2006, also ca. 2 Wochen vor den Morden in Dortmund und Kassel, einen Rechercheauftrag zu den bisherigen Fällen der Mordserie an die Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz gab. Wenn dies stimmen sollte, wären die Angaben von Andreas T., er habe bis zur Thematiserung der Mordserie in der Presse, davon nichts gewußt, gelogen.
Am morgen vernahmen wir zunächst einen Beamten aus Hessen, der die Tatortrekonstruktion im Mordfall von Halit Yozgat vorgenommen hatte. Dazu hatte er ein entsprechendes Video zur Dokumentation erstellt. Es zeigt Andreas T., wie er vom Internetplatz aufsteht, in den Bereich des Verkaufstresens geht, sich draussen und im hinteren Raum umschaut, dann Geld auf den Tresen legt und den Laden verlässt. Das dauerte ca. 1 Minute und 30 Sekunden. Auffällig ist, dass T. sich zwar überall im Geschäft umsachut, nur nicht hinter die Ladentheke schau - dort, wo man für gewöhnlich den Ladenbesitzer erwarten würde.
Die Vernehmung von Mandy S. vom gestrigen Tag wurde fortgesetzt. Zunächst wurde ein Ausweisantrag vorgelegt, den die Zeugin als den identifizierte, auf dem ihre Unterschrift im Feld der Abholung ersichtlich ist. Dabei äußerte die Zeugin, dass ihr dieses Blatt gar nicht aus den Akten bekannt sei. Ihre Akten würde sie über die Einsicht durch ihren Rechtsanwalt kennen. Bilder könne sie heute nicht mehr zuordnen. Sie habe ja auch soviel aus den Medien gesehen.
Zunächst wurde die Vernehmung eines ballistischen Sachverständigen des BKA fortgesetzt. Er hatte die in Heilbronn verwendete Tatmunition und später die Tatwaffen untersucht und sie einander zugeordnet.
NSU’nun seri cinayet ve saldirilarinda yaralananlar ve kurban yakinlari olaylarin tüm ayrintilariyla açikliga kavusturulmasini talep etmeye devam ediyor ve sorusturma makamlari ile siyasi sorumlulari elestiriyorlar.
Angehörige und Verletzte der NSU-Mord- und Anschlagsserie fordern weiterhin lückenlose Aufklärung und kritisieren Ermittlungsbehörden und politisch Verantwortliche