Pressemitteilungen und Stellungnahmen der Nebenklägervertreter Scharmer und Dr. Stolle in dem sogenannten NSU-Verfahren gegen Beate Zschäpe u. a.
Die Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Dr. Peer Stolle vertreten im Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München die Tochter und den Sohn des am 4. April 2006 in Dortmund ermordeten Kiosbesitzers Mehmet Kubasik, Gamze Kubasik und Ergün Kubasik, als Nebenkläger. Auf dieser Seite werden wir regelmäßig das Geschehen im Gerichtssaal aus unserer Sicht schildern und entsprechend kommentieren. Wir versuchen dabei möglichst tagesaktuell bzw. ggf. aus den Verhandlungspausen heraus hier unsere Bewertungen des Geschehens für Sie zu dokumentieren.
Enrico R. war heute als erster Zeuge geladen. Der Mann, der sich selbst als „Nationalist“ bezeichnet, war schon Anfang der 90iger Jahre mit Mundlos und Zschäpe befreundet.
Zu Beginn der heutigen Verhandlung wurde eine BKA-Beamtin gehört, die eine im Brandschutt der Frühlingstraße aufgefundene CD-ROM ausgewertet hatte. Darauf befanden sich mehrere Ordner u.a. mit den Bezeichnungen „Killer“, „Aktionen wichtig“, „für die Aktions-DVD“ sowie ein Unterordner „Mein Kampf“....
Heute wurde die Vernehmung der Verletzten des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstrasse fortgesetzt. Ruhig und in sachlichem Ton schilderten die Zeugen die Detonation und die blutüberströmten geschockten Verletzten, die die Explosion überraschend traf...
Die Vernehmung der Geschädigten des Nagelbombenanschlages v. 9. Juni 2004 wurde heute fortgesetzt. Die Zeugen berichteten wieder von der Schwere der Folgen des Anschlages und der Behandlung durch die Polizei, die in den Geschädigten eher die Täter vermuteten.
Heute wurden die ersten Geschädigten des Kölner Nagelbombenanschlages in der Keupstraße v. 9. Juni 2004, bei dem über 20 Personen zum Teil schwer verletzt worden sind, gehört. Einer der Geschädigten hat schon bei seiner damaligen polizeilichen Vernehmung die These, dass der Anschlag nicht vor dem Hintergrund einer Schutzgelderpressung begangen sein kann, geäußert. Dazu müsse man kein Ermittler sein, so der Zeuge, um zu erkennen, dass diese These keinen Sinn mache.
Am Ende des heutigen Hauptverhandlungstages hat die Verteidigung Wohlleben eine Reihe von Beweisanträgen gestellt, mit denen die Angeklagte Zschäpe massiv belastet wird und Wohlleben entlastet werden soll. Sie zielten vor allem auf die Vernehmung von diversen Zeugen aus der Neonaziszene ab, insbesondere von Blood&Honour. Mit den Anträgen soll der Nachweis erbracht werden, dass die Radikalisierung von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe erst nach deren Untertauchen in Chemnitz erfolgt sei.
Im Mittelpunkt der Beweisaufnahme wird im Januar der Nagelbombenanschlag des NSU vom 9. Juni 2004 in der Keupstraße in Köln stehen. Laut Anklageschrift sollen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am Tattag eine Nagelbombe mit einem Fernzünder auf einen Fahrrad in der migrantisch geprägten Keupstraße in Köln-Mühlheim platziert haben, deren Explosion verheerende Schäden angerichtet hat. 22 Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
Heute wurde die Vernehmung von Michael P. fortgesetzt. Sie war das letzte mal unterbrochen worden, weil sich der Zeuge auf sein Auskunftsverweigerungsrecht hinsichtlich der Aussage über seine Ex-Frau, Antje B., berufen wollte.
Am Vormittag wurde zunächst ein Kriminalbeamter aus Baden-Württemberg gehört, der eine in der Frühlingsstraße gefundene CD mit Bilddateien ausgewertet hat. Die CD war mit "Stuttgart PDS Hoff" beschriftet. Es handelt sich dabei um Fotos, die im Juni 2006 in Stuttgart und in Hof/Bayern gemacht worden sind. Sie zeigen mehrere Außenansichten von Gastronomiebetrieben in Stuttgart, die von MigrantInnen betrieben worden sind.
Heute wurde die Vernehmung der Zeugin Antje B. fortgesetzt. Ihre Vernehmung am 20. November 2014 wurde unterbrochen, weil der Zeugin aufgrund ihrer offensichtlich unwahren Angaben die Beiziehung eines Zeugenbeistandes nahe gelegt wurde. Aber auch die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes konnte die Zeugin nicht dazu anhalten, wahrheitsgemäß zu antworten.