Pressemitteilungen und Stellungnahmen der Nebenklägervertreter Scharmer und Dr. Stolle in dem sogenannten NSU-Verfahren gegen Beate Zschäpe u. a.
Die Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Dr. Peer Stolle vertreten im Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München die Tochter und den Sohn des am 4. April 2006 in Dortmund ermordeten Kiosbesitzers Mehmet Kubasik, Gamze Kubasik und Ergün Kubasik, als Nebenkläger. Auf dieser Seite werden wir regelmäßig das Geschehen im Gerichtssaal aus unserer Sicht schildern und entsprechend kommentieren. Wir versuchen dabei möglichst tagesaktuell bzw. ggf. aus den Verhandlungspausen heraus hier unsere Bewertungen des Geschehens für Sie zu dokumentieren.
Rechtsanwalt Scharmer, Rechtsanwältin von der Behrens und Rechtsanwalt Dr. Stolle werden am Donnerstag (02.06.2016) die Sitzung des NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin verfolgen. Dort soll zumindest damit begonnen werden, die Rolle des V-Mann's Ralf Marschner zu untersuchen.
Der Senat lehnte heute unseren Beweisantrag, den ehemaligen V-Mann Marschner zu hören ab. Das Gericht bezog sich insoweit auf eine Regelung in der StPO (§ 244 Abs. 5 StPO), die es vereinfacht ermöglicht, Beweisanträge, die Auslandszeugen betreffen, abzulehnen.
Top-V-Mann Ralf Marschner (alias „Primus“) soll nach dem „Untertauchen“ engen Kontakt zum Trio und zum Angeklagten André Eminger gehabt haben.
Wir fordern umfassende Aufklärung der Rolle von Ralf Marschner, dem Zwickauer Neonazi und V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), im NSU-Komplex!
Es steht Aussage gegen Aussage. Carsten S. hat Wohlleben schwer belastet. Wohlleben widerspricht ihm. Die Frage ist, wem das Gericht am Ende glaubt. Plausibel ist die Erklärung von Wohlleben nicht. Denn er stilisiert sich und die gesamte Jenaer Naziszene selbst zu Opfern von staatlicher Verfolgung und angeblicher "linker Gewalt".
Am Ende des heutigen Hauptverhandlungstages versuchte der Senat dann zu klären, wie und ob eine Befragung von Frau Zschäpe stattfinden soll. Ihr Verteidiger Grasel hatte zuvor mitgeteilt, dass Fragen nur auf schriftliche Anfrage, schriftlich vorbereitet beantwortet werden sollen. Darauf ließ sich das Gericht nicht ein...
Vor Beginn des Hauptverhandlungstages wurde den Verfahrensbeteiligten der Beschluss bekannt gemacht, mit dem das Befangenheitsgesuch des Angeklagten Wohlleben v. 10. November 2015 als unbegründet zurückgewiesen wurde.
Es war bereits in verschiedenen Medien veröffentlicht und durch den neuen Verteidiger Grasel bestätigt worden: Zschäpe will nach über 240 Hauptverhandlungstagen eine Erklärung abgeben. Sie soll - angeblich - umfangreiche Angaben zu den Vorwürfen und zur Person beinhalten. So stand der heutige Verhandlungstag im Zeichen der für Morgen angekündigten Einlassung...
Nebenklagevertreter fordern konzentrierte und rückhaltlose Aufklärung
Der Bundestag setzt einen zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung des NSU-Komplexes ein. Dies begrüßen wir, die unterzeichnenden Nebenklagevertreter und -vertreterinnen im NSU-Verfahren in München, ausdrücklich. Im Zentrum des Ausschusses sollte die Frage stehen, welche Rolle das V-Leute-System für die Entstehung des NSU und dessen Unterstützungsstrukturen gespielt hat. Es ist zu klären, was insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz wusste und ob nachrichtendienstliche Erkenntnisse, die es ermöglicht hätten, die Morde zu verhindern, ignoriert worden sind...
Zu Beginn des heutigen Hauptverhandlungstages stellten die Rechtsanwälte Sturm, Stahl und Heer einen von ihnen selbst so bezeichneten „Prozessantrag“. Sie verlangten dienstliche Erklärungen des Vorsitzenden und weiterer Richter des Senats, die sich im Wesentlichen um die Nebenklagezulassung von Frau „Meral Keskin“ drehten...