Der Bund beschäftigt in seinen Auslandsvertretungen 5.622 Ortskräfte zu den Arbeitsbedingungen des Einsatzlandes. Diese Ortskräfte erhalten nicht nur rglm. weniger Gehalt als die aus Deutschland entsandten Beschäftigten. Für sie wird auch nicht das deutsche Arbeitsrecht angewendet, sondern nur das Arbeitsrecht des Einsatzlandes, welches wesentlich schwächere Rechte dieser Arbeitnehmer vorsieht.