dka News

Wichtige Formalitäten

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit. Will der Arbeitgeber keine Stundenreduzierung gewähren, muss er eine Reihe von Formalien beachten.

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Verwaltungsgericht Hamburg erklärt Freiheitsentziehung eines Italienischen Staatsbürgers während des G20-Gipfels in Hamburg für rechtswidrig

Am Wochenende des G20-Gipfels kam es in Hamburg zu einer Vielzahl von polizeilichen Maßnahmen. Diese richteten sich im Laufe des Gipfels insbesondere gegen Personen, die aus dem Ausland nach Hamburg gekommen waren, um gegen den G20-Gipfel zu demonstrieren. Nach der am Samstag, dem 08.09.2017 stattfindenden friedlichen Großdemonstration mit dem Thema „Grenzenlose Solidarität statt G20!“ wurde eine Gruppe von 15 italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern im Bereich der Straße „Holstenwall“ durch Polizeikräfte umstellt, einer Kontrolle der Personalien unterzogen und anschließend in die Gefangenensammelstelle in Hamburg-Harburg verbracht.

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Kündigung der Vertrauensperson der Ortskräfte der Deutschen Botschaft in Islamabad unwirksam

Der Bund beschäftigt in seinen Auslandsvertretungen 5.622 Ortskräfte zu den Arbeitsbedingungen des Einsatzlandes. Diese Ortskräfte erhalten nicht nur rglm. weniger Gehalt als die aus Deutschland entsandten Beschäftigten. Für sie wird auch nicht das deutsche Arbeitsrecht angewendet, sondern nur das Arbeitsrecht des Einsatzlandes, welches wesentlich schwächere Rechte dieser Arbeitnehmer vorsieht.

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Erfolg zum Merkmal der "Hauptberuflichkeit"

Gemäß § 28 BBesG werden bei der Festsetzung der Erfahrungsstufen der Beamten nur solche Zeiten anerkannt, die „hauptberuflich“ geleistet wurden. Die Rechtsprechung folgerte aus dem Erfordernis der „Hauptberuflichkeit“, dass Teilzeittätigkeiten von unter 50 Prozent keine Berücksichtigung finden können.

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Filmstart von „Wildes Herz“ am 12. April 2018

Am 12. April startet der Dokumentarfilm „Wildes Herz“ über die Punk-Band Feine Sahne Fischfilet und dessen Sänger Jan „Monchi“ Gorkow. In dem Film wird u.a. dka-Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle interviewt, der die Band wegen deren Erwähnung im Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern anwaltlich vertreten hatte.

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