Am 24. Oktober 2015 fand eine AfD-Kundgebung in Berlin-Schöneberg statt. Bei Protesten gegen diese Kundgebung wurde eine Gegendemonstrantin von Berliner Polizeibeamten wegen des Vorwurfes des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz festgenommen. Sie soll sich kurzzeitig ihren roten Schal über die Nasen- und Mundpartie gezogen und damit gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben. In der Ermittlungsakte, in die ihr Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Stolle Einsicht nehmen konnte, sind Äußerungen dokumentiert, wonach die Berliner Polizei die Partei "Alternative für Deutschland" als bürgernah und konservativ ansieht.