Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst klargestellt, dass sachkundige ArbeitnehmerInnen iSd. § 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG vom Betriebsrat in Abwesenheit des Arbeitgebers oder von ihm bestimmter Personen befragt werden können.
Durch die Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft ist ein Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten in einem Verfahren gegen einen Teilnehmer der letztjährigen 1. Mai-Demonstration in Kreuzberg rechtskräftig geworden.
Am 2.7.2015 findet die Fachtagung zum Personalvertretungsrecht 2015 der BTQ Niedersachsen GmbH statt. Rechtsanwalt Sebastian Baunack zeigt auf, welche Mitbestimmungsrechte der Personalrat zum Schutz der Beschäftigten vor einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle hat und worauf er in der betrieblichen Praxis zu achten hat.
Der Arbeitgeber dürfe ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen, so das Arbeitsgericht Berlin jüngst.
Die Barmer GEK setzt derzeit ihr so genanntes Projekt aufbruch um. Im Rahmen dieses Projekts aufbruch strukturiert sie umfassend um und versetzt zahlreiche Arbeitnehmer an teilweise weit entfernte Arbeitsorte.