dka News

Erfolgreich gegen verdeckte Leiharbeit

Der Berliner Betriebsrat des Aufzug-Herstellers Otis ist in erster Instanz erfolgreich gegen verdeckte Leiharbeit vorgegangen.

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Münchner Kommunistenverfahren: Bayerische Justiz ermöglicht türkischen Staat Zugriff auf geschützte Verteidigerpost.

Verteidigung fordert Aussetzung des Verfahrens und umfangreiche Aufklärung.

Vor dem OLG München findet derzeit ein Strafverfahren gegen zehn kurdisch- und türkischstämmige Männer und Frauen statt, denen gem. § 129 b StGB die Mitgliedschaft in der TKP/ML (Türkischen Kommunistischen Partei/ Marxisten-Leninisten) vorgeworfen wird.

Durch Nachforschungen der Verteidigung wurde bekannt, dass unter Verstoß gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften Kopien von dieser Verteidigerpost zu Übersetzern in die Türkei versandt worden sind und dass die Verteidigerpost aus dem Zeitraum von über einem Jahr, einem unbestimmbaren Kreis von Übersetzern und weiteren Personen in Deutschland bekannt geworden ist.

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"Der türkische Staat ist kein geeignetes Schutzobjekt"

Zu dem am 17. Juni 2016 beginnenden Verfahren vor dem OLG München, in dem Rechtsanwalt Dr. Stolle eine der Angeklagten verteidigt, fordert die Verteidigung die Zurücknahme der Verfolgungsermächtigung und die Einstellung des Verfahrens.

 

Die dazugehörige Pressemitteilung dokumentieren wir hier:

 

 

 

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Amnesty darf im Sicherheitsbereich demonstrieren.

Anlässlich des Besuches von Barack Obama zur Eröffnung der Hannover-Messe am 24. April 2016 hatte amnesty international eine Kundgebung vor dem HCC angemeldet, die seitens der Versammlungsbehörde unter Bezugnahme auf eine von der Landeshauptstadt Hannover erlassene Verfügung, mit der ein Sicherheitsbereich um das HCC gezogen wurde, und wegen gravierender Sicherheitsbedenken untersagt worden ist. Der dagegen eingelegte Eilrechtsschutz hatte Erfolg. Wohl erstmals konnte innerhalb eines anlässlich eines Staatsbesuches eingerichteten Sicherheitsbereich eine Kundgebung abgehalten werden.

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BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt

Am heutigen 20.04.2016 hat das Bundesverfassungsgericht über zwei Verfassungsbeschwerden gegen die im Jahre 2008 neu geschaffenen Eingriffsbefugnisse des Bundeskriminalamts zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus entschieden. Die von unserem Kollegen Rechtsanwalt Sönke Hilbrans vertretene Verfassungsbeschwede von neun - teils ehemaligen - Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag hatte nach fast sieben Jahren Verfahrensdauer weitreichenden Erfolg.

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