dka News

"Der türkische Staat ist kein geeignetes Schutzobjekt"

Zu dem am 17. Juni 2016 beginnenden Verfahren vor dem OLG München, in dem Rechtsanwalt Dr. Stolle eine der Angeklagten verteidigt, fordert die Verteidigung die Zurücknahme der Verfolgungsermächtigung und die Einstellung des Verfahrens.

 

Die dazugehörige Pressemitteilung dokumentieren wir hier:

 

 

 

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Amnesty darf im Sicherheitsbereich demonstrieren.

Anlässlich des Besuches von Barack Obama zur Eröffnung der Hannover-Messe am 24. April 2016 hatte amnesty international eine Kundgebung vor dem HCC angemeldet, die seitens der Versammlungsbehörde unter Bezugnahme auf eine von der Landeshauptstadt Hannover erlassene Verfügung, mit der ein Sicherheitsbereich um das HCC gezogen wurde, und wegen gravierender Sicherheitsbedenken untersagt worden ist. Der dagegen eingelegte Eilrechtsschutz hatte Erfolg. Wohl erstmals konnte innerhalb eines anlässlich eines Staatsbesuches eingerichteten Sicherheitsbereich eine Kundgebung abgehalten werden.

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BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt

Am heutigen 20.04.2016 hat das Bundesverfassungsgericht über zwei Verfassungsbeschwerden gegen die im Jahre 2008 neu geschaffenen Eingriffsbefugnisse des Bundeskriminalamts zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus entschieden. Die von unserem Kollegen Rechtsanwalt Sönke Hilbrans vertretene Verfassungsbeschwede von neun - teils ehemaligen - Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag hatte nach fast sieben Jahren Verfahrensdauer weitreichenden Erfolg.

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Hält die Berliner Polizei die AfD für bürgernah und konservativ?

Am 24. Oktober 2015 fand eine AfD-Kundgebung in Berlin-Schöneberg statt. Bei Protesten gegen diese Kundgebung wurde eine Gegendemonstrantin von Berliner Polizeibeamten wegen des Vorwurfes des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz festgenommen. Sie soll sich kurzzeitig ihren roten Schal über die Nasen- und Mundpartie gezogen und damit gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben. In der Ermittlungsakte, in die ihr Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Stolle Einsicht nehmen konnte, sind Äußerungen dokumentiert, wonach die Berliner Polizei die Partei "Alternative für Deutschland" als bürgernah und konservativ ansieht.

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Freispruch wegen Protest gegen den "1000-Kreuze-Marsch"

Wie jedes Jahr demonstrierten auch im September 2014 eine Vielzahl von Menschen gegen den alljährlichen Aufmarsch von AbtreibungsgegnerInnen und religiösen FundamentalistInnen in Berlin. Gegen zwei Aktivistinnen, die kritisch an der Abschlusskundgebung des "1000-Kreuze-Marsches" teilgenommen hatten, führte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Versammlungsstörung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Sie wurden jetzt vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen.

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