dka News

Versammlungsfreiheit gilt auch auf dem Betriebsgelände des BER-Flughafens

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute entschieden, dass die Betreibergesellschaft des BER-Flughafens in Berlin-Schönefeld Demonstrationen auf ihrem Betriebsgelände gegen den dort befindlichen Abschiebegwahrsam dulden muss. Das Amtsgericht Königs-Wusterhausen und das Landgericht Cottbus haben zuvor entsprechende Klagen der "Ordensleute gegen Ausgrenzung" abgewiesen. Auf die dagegen eingelegte Revision wurden heute durch den BGH die Urteile aufgehoben.

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Rechtsschutz in der Probe- und Wartezeit.

Artikel in der Zeitschrift "Der Personalrat" zum Thema erschienen.

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Verfassungswidriger Verfassungsschutz?

Rechtsanwalt Scharmer übt harsche Kritik an den Reformvorhaben der Bundesregierung zum Bundesverfassungsschutsgesetz.

Nicht die teils rechtswidrige Praxis der Verfassungsschutzbehörden soll geändert werden, sondern vielmehr Gesetze geschaffen werden, die das bisherige Vorgehen der Verfassungsschutzbehörden neu legetimieren sollen. Bei vielen Betroffenen des NSU-Terrors herrscht Unverständnis und Wut...

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Gericht stützt Haltung der Bundesregierung zu US-Drohnenangriffen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage von drei Jemeniten gegen die Bundesregierung wegen der Nutzung des US-Militärstützpunkts Ramstein für Drohnenangriffe abgelehnt. Die Kläger sowie das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) aus Berlin und die Menschenrechtsorganisation Reprieve aus London, die die Klage unterstützen, bedauern die Entscheidung des Gerichts. Gemeinsam mit den Klägern werden die Organisationen Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen.

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DKA in eigener Sache: Zweigstelle Marburger Straße umgezogen.

Am 11. Mai 2015 ist unser Standort in der Marburger Straße auch in die Immanuelkirchstraße gezogen. Die Rechtsanwältinnen Marion Burghardt und Sandra Kunze sowie Rechtsanwalt Damiano Valgolio, die bisher im Büro Marburger Straße ansässig waren, sind jetzt ebenfalls über das Büro in der Immanuelkirchstraße 3-4 zu erreichen.

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