Das Landgericht Stuttgart hat heute einen Parkschützer und einen Robin Wood-Aktivisten, deren Arme im Boden bei der Räumung des Stuttgartes Schloßparkes im Februar 2012 einbetoniert gewesen sind, in der Berufung vom Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Versuch, Aktionen des zivilen Ungehorsams zu kriminalisieren, gescheitert.